Sie meinten, alles richtig gemacht zu haben, und trotzdem erlebt ein Vermieter einer Ferienimmobilie eine unangenehme Überraschung: Das Finanzamt teilt mit, dass er Umsatzsteuer (Spanisch: IVA) schuldet. Aus heiterem Himmel. Der Betroffene ist verwundert, denn er betreibe keine „reinrassige“ Ferienvermietung, die ja umsatzsteuerpflichtig ist, sondern die administrativ und steuerlich schlankere Variante, für die keine IVA-Buchhaltung notwendig ist.
2017 war ein turbulentes Jahr für Ferienvermieter auf Mallorca. Die Balearen-Regierung setzte am 1. August Juli ein neues Gesetz in Kraft und verhängte ein Moratorium, was bedeutet, dass voraussichtlich bis zum Sommer 2018 generell erst einmal keine neuen Anträge auf Genehmigung zur Ferienvermietung angenommen werden. Diese Frist soll der Stadt Palma sowie den Inselräten in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Zeit geben, regionale Zonen festzulegen, für die mit Ablauf des Moratoriums neue Genehmigungen ausgestellt werden. Nur in diesen Zonen wird die Ferienvermietung von Wohnungen bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen erlaubt sein.